ABLAUF UND KOSTEN

 

Terminvereinbarung und Erstgespräch

Nehmen Sie bei Interesse oder Fragen Kontakt zu mir auf! Wir vereinbaren baldmöglichst ein vertrauliches, unverbindliches Erstgespräch. In diesem können Sie Ihr Anliegen schildern und wir erörtern gemeinsam die weitere Vorgehensweise. Das Erstgespräch dauert in der Regel 15-20 min. und ist kostenfrei.

Weitere Therapiesitzungen

Die Termine für alle weiteren Sitzungen werden individuell vereinbart. Eine Sitzung dauert nach Absprache zwischen 60-90 Minuten. Häufigkeit und Dauer der Behandlungen richten sich nach Ihren individuellen Anliegen und Beschwerden.

Kosten

Für eine psychotherapeutische Session (KPT) von 90 Minuten berechne ich 100 €. Für ein Coachinggespräch von 60 Minuten berechne ich 80 €.

Kostenerstattung

Die privaten Krankenkassen erstatten in einigen Fällen Leistungen für Heilpraktiker (Psychotherapie). Bitte prüfen Sie mit Ihrer Kasse, ob und in welchem Rahmen Ihre geleisteten Zahlungen in Ihrem Fall abrechenbar sind. Coaching ist in einigen Fällen von der Steuer absetzbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob diese Möglichkeit für Sie besteht.

Kostenloses Erstgespräch

Dauer: ca. 15-20 Minuten

Jetzt vereinbaren unter:

guenter-worschech@gmx.info

Oder rufen Sie mich an unter 01525 – 4272629 .

Vorteile als Selbstzahler

Kaum Wartezeit

Einen Termin für das Erstgespräch erhalten Sie bei mir in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Somit entfällt für Sie der Eintrag in eine lange Warteliste. Zudem bekommen Sie, zeitliche Flexibilität vorausgesetzt, schneller einen Termin für eine weiterführende Behandlung, da der Beantragungsweg bei der Krankenkasse entfällt.

 

Diskretion

Als Selbstzahler einer Psychotherapie genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion, denn in diesem Fall entfällt die Beantragung der Kostenerstattung und somit eine Befunderstellung für die Krankenkasse. Für die Kostenübernahme einer Psychotherapie fordern die Krankenkassen einen psychologischen Befund mit Angaben der psychischen Störung(en). Dadurch, dass keine Daten an offizielle Stellen und Krankenkassen weitergegeben werden, entfallen die Nachteile beim Abschluss von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie beim Wechsel in die private Krankenversicherung – oder bei einer Krankenzusatzversicherung, da im Rahmen einer Selbstauskunft oft Angaben zu Behandlungen der letzten 5 Jahre angefordert werden. Auch die Gefahr, dass Ihnen eine Verbeamtung wegen einer offiziellen Psychotherapie verweigert wird, verhindern Sie als Selbstzahler.